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Dienstag, 13.09.2005

Unfallversicherung

Unfallversicherung, Versicherungsvergleich im Internet

Eine normale private Unfallversicherung sichert die versicherte Person gegen Unfälle aller Art ab. Der Versicherungsschutz gilt dabei weltweit und rund um die Uhr.

Als Unfall gilt ein plötzlich von Außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Die Versicherungsbedingungen erweitern den Unfallbegriff auch auf Ereignisse, die aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenken, oder Muskeln, Sehnen, Kapseln, Bänder etc. reissen lassen.

So ist z.B. jeder Muskelfasserriss oder Bänderriss ein Unfall im Sinne dieser Definition.

Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die Invalidität hin, was eine dauerhafte Gesundheitsschädigung ist.


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Außer der genannten 24h-Deckung gibt es auch Ausschnittsdeckungen, die nicht alle Unfälle abdecken, wie z.B. die Insassenunfallversicherung, die in Verbindung mit der KFZ-Versicherung abgeschlossen wird oder die Bauhelferunfallversicherung. In Pauschalreiseangeboten wird auch die Reiseunfallversicherung angeboten.

Private Unfallversicherung
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